[ Auszug: Zur Aufhebung der Hypothek durch Rechtsgeschäft ist die Zustimmung des
Eigentümers erforderlich. Die Zustimmung ist dem Grundbuchamt oder dem
Gläubiger gegenü ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]